Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Fluggäste, die Spirituosen, Parfum oder andere Flüssigkeiten in US-Duty Free Shops erworben haben und auf europäischen Flughäfen umsteigen und in andere EU-Länder weiterfliegen, mussten ihre Einkaufstüten bislang abgeben. Die EU hat diese Bestimmung gelockert: Die Lockerung gilt neben Singapur, Süd-Korea und Kroatien neuerdings auch für Reisende aus den USA und Kanada, die künftig ihre Einkaufstüten behalten können. Voraussetzung für die Mitnahme ist allerdings, dass die Duty Free Artikel wie vorgeschrieben in einer durchsichtigen Klarsichttüte verschweißt sind und, dass ein Weiterflug innerhalb der EU stattfindet. Von 2013 an sollen Passagiere in der EU generell wieder Flüssigkeiten mitnehmen dürfen. Das Flüssigkeitsverbot für Handgepäck war 2006 erlassen worden, nachdem es mehrere Versuche gegeben hatte, Flüssigsprengstoff in Flugzeugen zu zünden.
Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.
Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.
Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.